Dein Warenkorb ist gerade leer!
Im Zusammenhang mit Berichten aus Island, wo trächtigen Stuten unter erschreckenden und zutiefst verwerflichen Bedingungen Blut für pharmakologische Zwecke abgenommen wird, haben verschiedene Medien und Organisationen in Deutschland die Behauptung aufgestellt, dass die seit vielen Jahren auf dem Gestüt Meura vorgenommene Plasmagewinnung unter vergleichbar grausamen Bedingungen geschehe.
Der Deutsche Tierschutzbund e.V. geht sogar so weit, zu behaupten, die Plasmagewinnung auf dem Gestüt Meura erfolge „illegal“ unter den Augen der zuständigen Behörden, die angeblich untätig blieben.
Solche Vorwürfe wiegen schwer. Nicht zum ersten Mal werden sie gegen uns erhoben. Nicht zum ersten Mal werden Fakten ignoriert, die wir in sachlicher, jederzeit überprüfbarer Form anbieten. Fakten, die belegen, dass die Vorwürfe unhaltbar sind und die Methoden der Blutentnahme, wie sie jetzt in Island aufgedeckt und vor Jahren bereits aus Südamerika berichtet wurden, in keiner Weise vergleichbar sind mit der Praxis der Plasmagewinnung, wie sie auf unserem Gestüt geschieht.
Schmerzlich mussten wir leider lernen, dass – in weit überwiegender Zahl – weder Journalisten und Medien, noch Vertreter von Tierschutzorganisationen an einer Befassung mit den Tatsachen, geschweige denn an einem von uns angebotenen Besuch auf dem Gestüt interessiert sind.
Unvoreingenommene Recherche, sachliche Analyse und eine objektive Abwägung finden oft nicht einmal in Berichten öffentlich-rechtlicher Sender statt.
Stattdessen wird Unvergleichbares gleichgesetzt, ohne dass fundiert recherchiert worden wäre. Anschließend werden diese durch nichts fundierte Behauptungen von weiteren „Journalisten“ ebenso ungeprüft übernommen, von „Tierschützern“ aufgegriffen und im Internet verbreitet.
Wir werden an den Pranger gestellt und der Wut der sozialen Netzwerke ausgeliefert. Man kennt weder unser Gestüt, noch uns selbst. Man hat keine Ahnung davon, wie wir arbeiten und wie es unseren Pferden geht. Aber man bricht den Stab über uns und nimmt eine Rufschädigung bis hin zur möglichen Vernichtung unserer Existenz in Kauf.
Erstmals sind wir im vergangenen Jahr gerichtlich gegen wahrheitswidrige Berichterstattung vorgegangen: Ein Fernsehbeitrag musste daraufhin aus der Mediathek genommen werden. Der Schaden, den die vorausgegangene Ausstrahlung dieses Beitrags verursacht hat, war gleichwohl nicht mehr zu mindern.
Meura, 02.02.2022