AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stutenmilch & Produkte

Alle von uns genannten Liefertermine, mit Ausnahme der Liefertermine für gefrorene Stutenmilch, sind grundsätzlich unverbindlich.

Stutenmilch

Die Anlieferung der tiefgefrorenen Stutenmilch erfolgt im Styroporbehälter per DHL-Express von Dienstag bis Freitag von 7:00 bis 12:00. Um eine problemlose Abwicklung zu gewährleisten erfolgt eine telefonische Bestätigung des Liefertermins, da die Stutenmilch schnellstmöglich bei -18°C gelagert werden muss.

Bei Lieferung an Samstagen erfolgt ein Preisaufschlag von 10,00€, Sonn- und Feiertage sowie Zeitpunktzustellung auf Anfrage.

Bei Nichtanwesenheit oder Annahmeverweigerung wird der volle Betrag fällig, da die Stutenmilch bei einer Rücksendung antauen und verderben würde. (Selbstverschulden)

Sollte die Stutenmilch in mangelhaftem Zustand geliefert werden ist dieser Mangel dem DHL-Express und dem Haflingergestüt Meura unverzüglich zu melden. Sie erhalten sodann nach erneuter Terminabsprache ein Ersatzpaket. (Fremdverschulden, DHL Haftet)

Alle angegeben Preise sind inkl. 7% MwSt., Verpackung und Expressversand.

Stutenmilchprodukte

Bezahlung:

Die Bezahlung erfolgt per Rechnung oder Lastschrift.

Versand:

Der Versand erfolgt über die deutsche Post. Die Versandkosten betragen 7,- €. Ab einem Bestellwert von 50,-€ ist die Lieferung Versandkostenfrei.

Rückgaberecht:

Sie sind als Verbraucher berechtigt, nach Erhalt der Ware diese innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückzusenden. Die Frist wird durch rechtzeitige Absendung paketfähiger Ware auf eigene Kosten gewahrt. Ausgeschlossen von der Rückgabe sind die gefrorene Stutenmilch sowie angebrochene Kosmetika und Kapseln.

Gewährleistung

Reklamationen und Transportschäden müssen dem Haflinger Gestüt Meura unverzüglich gemeldet werden. Daraufhin ersetzen wir Ihnen den beschädigten Artikel oder schrieben den Betrag gut. Sollte ein Artikel nicht lieferbar sein, schlagen wir Ihnen einen Ersatzartikel vor.

Versand in die EU (außerhalb Deutschland)

  • auf Anfrage

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne von Montag bis Freitag 11-16 Uhr telefonisch zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiterhof Meura

§ 1 – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG

  1. Beim Reiten ist das Tragen einer zugelassenen Reitkappe, langen Hosen und entsprechenden Schuhwerks – keine Halb- und Turnschuhe – unbedingte Pflicht.
  2. Auf dem gesamten Gelände des Haflinger Reiterhofs Meura besteht Rauchverbot sowie Rauch- und Alkoholverbot für Jugendliche unter 16 Jahren in Anlehnung an das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
  3. Für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer während des Rittes bzw. der Veranstaltungen wird nicht gehaftet.
  4. Für Reiter und Pferd sind Tetanusimpfung, für das Pferd zudem eine Influenzaschutzimpfung sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung erforderlich. Zur Gewährleistung der andauernden Gesundheit Ihrer und unserer Pferde, ist eine Seuchenfreiheitsbescheinigung für mitgebrachte Pferde verpflichtend. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Hunde.

§ 2 – Rechtliche Hinweise

  1. Jeder Reiter muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen. Zudem wird der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen. Der Aufenthalt auf dem Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG sowie alle Aktivitäten erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr.
  2. Für vergessene oder verloren gegangene Sachen übernimmt der Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG keine Haftung.
  3. Die Teilnahme am Unterricht und der Umgang mit den Pferden erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG übernimmt keine Haftung für körperliche Schäden oder Verletzungen, die während oder infolge der Ausübung des Reitsportes eintreten, sofern sie nicht durch nachweisliches Verschulden bzw. grobe Fahrlässigkeit seitens des Haflinger Reiterhofes Meura erfolgten.
  4. Der Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG verpflichtet sich, Teilnehmern, deren eigenes oder Leihpferd während des Rittes unreitbar geworden ist, ein Ersatzpferd anzubieten, soweit noch Pferde des Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG verfügbar sind.
  5. Der Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG behält sich das Recht vor, Gastpferden die weitere Teilnahme an einem Ritt zu verweigern, wenn die fortgeführte Teilnahme gegen das Tierschutzrecht verstoßen würde. In diesem Fall entsteht kein Rückvergütungsanspruch des Teilnehmers für den nicht genutzten Teil der Veranstaltung.
  6. Der Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG behält sich das Recht vor, Personen sowie Ersatzpersonen für Wanderritte o.ä. Veranstaltungen abzulehnen, die aufgrund ihrer reiterlichen Qualifikation nicht in die Veranstaltung passen. Es besteht dann kein Rückvergütungsanspruch.
  7. Der Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG behält sich das Recht vor, die geplante Route insbesondere aufgrund von Witterungseinflüssen (wie z.B. unbereitbar gewordene Wege) oder aufgrund mehrheitlicher Teilnehmerwünsche zu ändern.
  8. Abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen berührt.
  9. Für vorsätzlich oder fahrlässig entstandene Schäden haftet der Verursacher. Schadenersatzansprüche können nicht gestellt werden, es sei denn, dass Schäden auf grob fahrlässiges Handeln eines Mitarbeiters zurückzuführen sind.Den Anweisungen der Mitarbeiter ist aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten.
  10. Die Zimmer / Mietobjekte werden dem Gast / Mieter in sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar laut ausliegender Inventarliste unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
  11. Für jegliche Schäden, die durch den Gast verursacht werden, haftet der Gast, ebenso für alle ihn begleitenden und mitreisenden Personen.
  12. Fallen neben den angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Kosten an welche durch den Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch extreme Verschmutzung durch Mensch und Tier,… ), so werden diese dem Gast mit einer Pauschale von 100,00 € in Rechnung gestellt.
  13. Das Fotografieren ist auf dem Gelände generell verboten, insbesondere für Kommerzielle Zwecke, Dokumentarische Zwecke, etc. pp. und nur nach schriftlicher Erlaubnis genehmigungsfähig.

§ 3 – Gebühren / Fälligkeit

  1. Die Gebühren für Ritte, Kurs oder andere Veranstaltungen sind im Voraus, spätestens bei Beginn der Veranstaltung, fällig.
  2. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, insofern nicht anders ausgewiesen.
  3. Anzahlungen & deren Fälligkeit richten sich nach den einzelnen Leistungen & Angeboten. Des Weiteren gelten unsere Stornierungsbedingungen.

§ 4 – Reservierungen

  1. Lehrgänge, Zimmer, Verpflegungsleistungen & Gruppenangebote sind nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Reitstunden sind nach telefonischer Reservierung verbindlich.
  2. Bei vorzeitiger Abreise ist die insgesamt gebuchte Aufenthaltsdauer zu zahlen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  3. Hausgäste haben die Möglichkeit von 14.00 bis 17.00 Uhr anzureisen, nach telefonischer Absprache auch später.
    • Reiterferien Anreise: Sonntag 10.00 bis 11.00 Uhr
    • Reiterferien Abreise Samstag 09.00 bis 10.00 Uhr
  4. Wird die Mindestteilnehmerzahl insbesondere, von 6 Personen bei Lehrgängen und Wanderritt oder nach Angebotsformulieren nicht erreicht, ist der Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG berechtigt, die Veranstaltung bis spätestens 8 Wochen vor Beginn abzusagen und/ oder einen Ersatztermin anzubieten. Bei Absage durch den Teilnehmer wird der geleistete Anzahlungsbetrag nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer an den Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG bestehen nicht.
  5. Ermäßigungen aufgrund von Skonti, Rabatt oder Ähnlichem werden mit den anfallenden Gebühren verrechnet.
  6. Der in Rechnung gestellte Betrag wird im Vorfeld per Banküberweisung gezahlt. Sollte bis zum sofort, spätestens 14 Tage nach Reservierung keine Gesamtzahlung oder Anzahlung zu verzeichnen sein, entfällt die Reservierung.
  7. Die Preise verstehen sich pro Wohneinheit.
  8. Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen.

§ 5 – Stornierungen / Rücktritt / Ausfall

  1. Kann ein Teilnehmer die gebuchte Reitveranstaltung nicht wahrnehmen, so kann eine Ersatzperson benannt oder ein Ersatztermin wahrgenommen werden. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.
  2. Bei Stornierung einer Reservierung gelten folgende Bedingungen:
    1. Bis 8 Wochen vor Anreise können Buchungen kostenfrei storniert werden.
    2. Stornierungen nach dieser Frist, werden mit 80% des Reisepreises in Rechnung gestellt.
    3. Nichtanreisen oder verfrühte Abreisen werden mit 100% des Reisepreises in Rechnung gestellt.

    Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sind an das Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG zu richten. Bei Absage durch den Teilnehmer wird der bereits geleistete Anzahlungsbetrag nicht erstattet.

  3. Wenn die Reiterferien aufgrund von Krankheit nicht angetreten werden können, kann eine Umbuchung auf eine andere freie Ferienwoche erfolgen, wahlweise auf das nächste Jahr. (Vorlage eines ärztlichen Attests nötig). Für andere Absagegründe oder der Möglichkeit einer frühzeitigen Beendigung, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die solche Fälle abdeckt.
  4. Nimmt ein Teilnehmer die gebuchte Reitveranstaltung nur teilweise in Anspruch, besteht für den nicht genutzten Teil kein Ersatzanspruch. Das gilt insbesondere auch dann, wenn ein Teilnehmer den Ritt abbrechen muss weil sein eigenes oder sein Leihpferd nicht mehr reitbar und ein Ersatztier nicht vorhanden ist. Siehe dazu auch Artikel 2.5.

§ 6 – Verhaltenshinweisen

  1. Reiten ist nur mit sicherer Reitausrüstung (siehe Artikel 1.1) und unter Beaufsichtigung eines weisungsbefugten Mitarbeiters auf unseren Anlagen gestattet.
  2. Den Hinweisen und Anordnungen des Reiterhofpersonals zum Betriebsablauf ist Folge zu leisten. Die Gäste verpflichten sich den Anweisungen des Reitlehrers und der Helfer bezüglich der Pferde und auf dem Pferd Folge zu leisten. Sie dienen einer reibungslosen Organisation sowie der Sicherheit der Teilnehmer.
  3. Für Kinder unter 7 Jahren ist das Betreten des Stalles und der Pferdeboxen ohne Begleitung der Eltern oder einer adäquaten Aufsichtsperson untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.
  4. Für Kinder gelten folgende Richtlinien hinsichtlich des Verhaltens am Haflinger Reiterhof Meura:
    a. das eigenmächtige Besteigen von Maschinen, Böden, Heu- und Holzstapel ist nicht gestattet
    b. das Verlassen des Reiterhofes ohne Inkenntnissetzung einer weisungsbefugten Person und/ oder die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist nicht gestattet
    c. das Reiten und der Umgang mit allen Tieren des Hofes erfolgt auf eigene Gefahr
    d. das Beschmieren des Inventars gilt als Sachbeschädigung.
  5. Bei groben, wiederholt schlechtem Verhalten oder nicht stillbarem Heimweh der Kinder werden die Eltern unverzüglich benachrichtigt Ihr Kind abzuholen. Ein Anspruch auf Ersatz der nicht in Anspruch genommenen Leistung besteht hierbei nicht.

§ 7 – Haftung

Der Schulungs- u. Ausbildungszentrum Meura UG und das Haflinger Gestüt Meura haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, soweit nicht Schäden an Leben, Körper und Gesundheit betroffen sind. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit wird im Falle einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung uneingeschränkt gehaftet. Soweit die Haftung des Schulungszentrums ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im übrigen gelten die Gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 – Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren bedarf unserer Zustimmung. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen von Haustieren zustimmen, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass diese unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste darstellen. Bei Endreinigung berechnen wir eine Servicegebühr von 10,00 € pro Haustier, pro Nacht. Bitte beachte Sie, dass wir bei Buchung der Mobilheime mit Hund, eine zusätzliche Endreinigung, durch den höheren Reinigungsaufwand, von 30,00 € berechnen.

§ 9 – An- und Abreisezeiten

Die Gästezimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Bei Abreise bitten wir Sie, bis spätestens 10:30 Uhr auszuchecken.

§ 10 – Buchungen

Die Anzahlungen und der Reisepreis sind auf folgendes Konto zu überweisen:
Empfänger: Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG
Bank: Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN: DE18 8305 0303 0001 1129 29 
BIC: HELADEF1SAR
Bitte geben Sie den folgenden Überweisungsvermerk bei jeder Überweisung an: Name, Reiseantrittsdatum, Reisedauer

§ 11 – Datenschutz

im Haflinger Gestüt Meura – Anke Sendig und Reiterhof Meura – Martina Sendig, Schulungs- und Ausbildungszentrum UG – vertreten durch Helen Weber und Anke Sendig, Reit- und Fahrverein Meura e.V. – vertreten durch Katrin Unger
Ortsstraße 116, 98744 Meura – anke.sendig@t-online.de – Fax: 036701-31152

Die Vertraulichkeit und der Schutz Ihrer Privatsphäre haben oberste Priorität. Wir verwenden Ihre persönlichen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Vertragsverhältnisse. Für jede darüber hinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten bedarf es einer zusätzlichen Einwilligung, die Sie jeweils schriftlich abgeben können.

Ihre Daten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der eingegangenen Vertragsverhältnisse aufbewahrt.

Rechte der Betroffenen:

a) Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber o.g. Organisationen bzw. deren Verantwortlichen um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
b) Gemäß §7 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber o.g. Vertragspartnern die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
c) Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die Erteilung einer Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf per Post, Fax oder Mail an uns richten.

Auf dem Gelände des o.g. Vertragspartner:

a) Während unserer Veranstaltungen werden Fotos und Videos erstellt, die für die Dokumentation und Nachberichtserstattung, sowie Bewerbung im Allgemeinen und nachfolgender Veranstaltungen verwendet werden (Homepage, Printmedian, Fotogalerien, soziale Netzwerke u.a.)
b) Diese Aufnahmen sind mit der zufälligen bildlichen Darstellung anwesender Personen verbunden.
c) Mit der Teilnahme an Veranstaltungen und dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt automatisch die Einwilligung der anwesenden Personen einer möglichen zufälligen Aufnahme, sowie zur unentgeltlichen Veröffentlichung in o.g. Art und Weise, ohne das dies einer ausdrücklichen Erklärung durch die betreffende Person bedarf.
d) Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Aufnahmen während der Veranstaltungen gemacht werden und ohne Vergütungsanspruch für diesen Zweck verwendet werden dürfen.
e) Sollte die betreffende Person im Einzelfall nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sein, so ist dies unmittelbar dem verantwortlichen Fotografen mitzuteilen
f) Eltern sind hierbei für Ihre minderjährigen Kinder verantwortlich.
g) Im Zusammenhang mit den nunmehr per Handy etc. bestehenden neuen technischen Möglichkeiten ist es ausdrücklich untersagt, während des Aufenthaltes im Gestüt Fotos anderer Personen ohne die Zustimmung dieser oder Sorgeberechtigter zu fertigen und auch für den Fall des erlaubten Fotografierens die Bilder nur unter strikter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Fotografierten verwendet werden dürfen.

Ergänzungen für den Online Shop:

§ 12 – Lieferung

  1. Alle von uns genannten Liefertermine, mit Ausnahme der Liefertermine für gefrorene Stutenmilch, sind grundsätzlich unverbindlich.
  2. Die Anlieferung der tiefgefrorenen Stutenmilch erfolgt im Styroporbehälter per DHL-Express von Dienstag bis Freitag von 7:00 bis 12:00. Um eine problemlose Abwicklung zu gewährleisten, erfolgt eine telefonische Bestätigung des Liefertermins, da die Stutenmilch schnellstmöglich bei -18°C gelagert werden muss.
  3. Bei Lieferung an Samstagen erfolgt ein Preisaufschlag von 10,00 €, Sonn- und Feiertage sowie Zeitpunktzustellung auf Anfrage.
  4. Bei Nichtanwesenheit oder Annahmeverweigerung wird der volle Betrag fällig, da die Stutenmilch bei einer Rücksendung antauen und verderben würde. (Selbstverschulden)
  5. Sollte die Stutenmilch in mangelhaftem Zustand geliefert werden ist dieser Mangel dem Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG unverzüglich zu melden. Sie erhalten sodann nach erneuter Terminabsprache ein Ersatzpaket.

§ 13 – Rückgaberecht:

Sie sind als Verbraucher berechtigt, nach Erhalt der Ware diese innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückzusenden. Die Frist wird durch rechtzeitige Absendung paketfähiger Ware auf eigene Kosten gewahrt. Ausgeschlossen von der Rückgabe sind die gefrorene Stutenmilch sowie angebrochene Kosmetika und Kapseln.

§ 14 – Gewährleistung

  1. Reklamationen und Transportschäden müssen dem Haflinger Gestüt Meura unverzüglich gemeldet werden. Daraufhin ersetzen wir Ihnen den beschädigten Artikel oder schrieben den Betrag gut. Sollte ein Artikel nicht lieferbar sein, schlagen wir Ihnen einen Ersatzartikel vor.
  2. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Verwendung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegenüber dem Haflinger Gestüt Meura.

§ 15 – Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preisangaben im Onlineshop sowie auf Handelsplattformen wie z.B. eBay.de verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer, zzgl. Liefer- und Versandkosten sowie ohne sonstige Nebenleistungen (z.B. Schulung, Installation, gesondertes Zubehör usw.), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Rechnungsbeträge sind sofort zur Zahlung fällig und ohne jeglichen Abzug zu zahlen.
  3. Erfolgt die Zahlung per PayPal, wird Ihr Konto am Tag der Fälligkeit mit dem Rechnungsbetrag belastet. Bei Kauf auf Rechnung ist die Rechnungssumme innerhalb von 30 Tagen an die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg zu zahlen.
  4. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind oder wenn es sich um Gegenforderungen handelt, die zu den Zahlungsansprüchen von Schulungs- und Ausbildungszentrum Meura UG in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
  5. Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen.
  6. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
  7. Abbildungen ähnlich, alle Angebote ohne Dekoration.
  8. Angebot gültig auf haflinger-in-meura.de, nur solange der Vorrat reicht.

Meura, 06.01.2022

Herzlich Willkommen !

NEU bei uns im Shop:
T-Shirt mit Gestüts - Logo!

Liebe Gäste,

Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und sich für die Reitferien Interessieren melden Sie sich gerne als Betreuer für unsere Ferienkinder an. Deine Aufgabe wäre die Rund – um – Betreuung der Kinder gegen ein “bisschen Taschengeld”. Bringe doch auch gerne eine Freundin mit!

Folgende Wochen wären noch 2024 zu vergeben:

  • 04.02. – 10.02.2024 2 Betreuer/innen
  • 11.02. – 17.02.2024 1 Betreuer/innen
  • 31.03. – 06.04.2024 1 Betreuer/innen
  • 30.06. – 06.07.2024 1 Betreuer/innen
  • 07.07. – 13.07.2024 1 Betreuer/innen
  • 21.07. – 27.07.2024 1 Betreuer/innen
  • 04.08. – 10.08.2024 2 Betreuer/innen
  • 11.08. – 17.08.2024 2 Betreuer/innen
  • 18.08. – 24.08.2024 2 Betreuer/innen
  • 25.08. – 31.08.2024 1 Betreuer/innen
  • 01.09. – 07.09.2024 2 Betreuer/innen
  • 20.10. – 26.10.2024 2 Betreuer/innen

Bei uns können Sie was erleben:

Am Wochenende:

  • ab 11 Uhr zu jeder vollen Stunde sind Führungen durch die Stallungen möglich.

  • Ponyreiten für Kinder bis 30 kg zwischen 11 – 12 Uhr und zwischen 13 – 17 Uhr

  • Informative und sehenswürtige Club Car Fahrten zur Talsperre Leibis – Lichte nach Voranmeldung – für Gruppen bis zu 7 Personen.

Unter der Woche:

  • um 11 Uhr und um 14 Uhr finden Führungen durch die stallungen statt.
  • Ponyreiten für Kinder bis 30 kg zwischen 11 – 12 Uhr und zwischen 13 – 16 Uhr
  • Informative und sehenswürtige Club Car Fahrten zur Talsperre Leibis – Lichte nach Voranmeldung – für Gruppen bis zu 7 Personen

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns unter 036701/31151 oder per Mail anke.sendig@t-online.de! Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Lehe ☺️